
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) LonVi
EMP Swiss GmbH, handelnd unter dem Namen LonVi
Städeli 11
9411 Schachen bei Reute / Appenzell Ausserrhoden
Schweiz
E-Mail: info@lonvi.ch
Telefon: +41 78 330 08 10
CHE-267.904.172
Geschäftsführer: Marc Neufellner
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, Verträge, Mitgliedschaften, Einzelbehandlungen sowie Online-Buchungen zwischen der EMP Swiss GmbH, handelnd unter dem Namen LonVi, und ihren Kundinnen und Kunden.
Abweichende Bedingungen der Kundschaft finden keine Anwendung, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
Diese AGB gelten ergänzend zu den individuellen Mitgliederverträgen.
Im Falle von Abweichungen zwischen diesen AGB und dem individuellen Mitgliedervertrag geht der Mitgliedervertrag vor.
2. Leistungen
LonVi erbringt nicht-medizinische Leistungen im Bereich Longevity, Körperformung und elektromagnetische Muskelstimulation.
Die Mitgliedschaft sowie alle weiteren Leistungen ist Personen ab 18 Jahren vorbehalten.
3. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch Abschluss einer Mitgliedschaft, eine verbindliche
Online-Buchung, eine schriftliche Vereinbarung (Kauf von Einzelbehandlungen oder Blöcken) oder durch die bewusste und entgeltliche Inanspruchnahme einer Leistung.
Mit Vertragsabschluss akzeptiert der Kunde diese AGB sowie die ergänzenden Vertrags- und Einverständniserklärungen.
4. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
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Mitgliedschaften und Behandlungen sind im Voraus zu bezahlen.
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Nicht genutzte oder verfallene Leistungen begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung.
5. Terminvereinbarung und Absagen
Vereinbarte Termine sind verbindlich.
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Absagen oder Terminverschiebungen müssen mindestens 24 Stunden im Voraus erfolgen.
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Bei verspäteten Absagen oder Nichterscheinen ist LonVi berechtigt, die Leistung vollständig zu verrechnen.
6. Gesundheit und Eigenverantwortung
Die Nutzung sämtlicher Angebote erfolgt auf eigene Verantwortung.
Der Kunde verpflichtet sich:
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gesundheitliche Einschränkungen, Kontraindikationen oder relevante Vorerkrankungen vor jedem Behandlungsbeginn offenzulegen,
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die Anweisungen des Personals einzuhalten.
LonVi behält sich vor, Behandlungen aus Sicherheitsgründen abzulehnen oder abzubrechen.
7. Mitgliedschaft
7.1 Vertragsbeginn und Mindestlaufzeit
Die Mitgliedschaft wird für eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten abgeschlossen.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils 6 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 30 Tagen auf das jeweilige Vertragsende schriftlich gekündigt wird.
7.2 Mitgliedergebühr und Zahlung
Die Mitgliedergebühr ist jeweils im Voraus fällig.
Die erste Zahlung ist am Tag des Vertragsabschlusses geschuldet. Der zukünftige monatliche Zahlungstermin richtet sich nach dem Datum des Vertragsabschlusses:
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Erfolgt der Vertragsabschluss zwischen dem 1. und 14. Kalendertag eines Monats, ist die Mitgliedergebühr jeweils am 1. Kalendertag eines Monats fällig.
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Erfolgt der Vertragsabschluss zwischen dem 15. und dem letzten Kalendertag eines Monats, ist die Mitgliedergebühr jeweils am 15. Kalendertag eines Monats fällig.
Die Mitgliederbeiträge müssen spätestens bis zum jeweiligen Fälligkeitstermin auf dem Konto von LonVi gutgeschrieben sein. Massgeblich ist der tatsächliche Zahlungseingang, nicht das Zahlungsdatum.
Die Zahlung kann im Voraus bar, per Karte, via TWINT oder mittels Dauerauftrag erfolgen. Bei Zahlungen mittels Dauerauftrag sind Wochenenden und gesetzliche Feiertage zu berücksichtigen.
Kontodaten:
IBAN: CH26 0698 0605 1635 0367 1
BIC: RBABCH22980
Betreff: Mitgliedergebühr 20XX; Vorname Nachname
Nicht genutzte Leistungen verfallen ersatzlos und begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung. LonVi behält sich das Recht vor, Preise mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen anzupassen
7.3 Freunde-werben-Freunde
Wirbt ein Kunde erfolgreich ein neues Mitglied, erhält er hierfür einen LonVi-Wertgutschein im Wert von CHF 199.–. Der Gutschein ist nicht personenbezogen und kann für sämtliche Angebote von LonVi eingelöst werden, einschliesslich der Anrechnung auf eine reguläre Monatsmitgliedsgebühr.
Der Gutschein ist ab Ausstellungsdatum zwölf (12) Monate gültig. Mehrere Gutscheine dürfen kombiniert werden. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
7.4 Nutzung und Eigenverantwortung
Die Nutzung der Leistungen erfolgt auf eigene Verantwortung.
Der Kunde bestätigt, dass keine gesundheitlichen Kontraindikationen bestehen oder diese vollständig im Vorfeld der Behandlung offengelegt wurden.
7.5 Kündigung und Hausordnung
Die Kündigung kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
Massgeblich ist der fristgerechte Eingang der Kündigung bei LonVi.
Ein ausserordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei wiederholter Missachtung kann LonVi die Mitgliedschaft fristlos kündigen.
7.6. Pausierung der Mitgliedschaft
Eine Pausierung der Mitgliedschaft ist auf schriftlichen Antrag des Kunden möglich.
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Freiwillige Pausierung:
Die Mindestpausendauer beträgt 1 Monat. Die maximale Pausendauer beträgt insgesamt 3 Monate pro Kalenderjahr.
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Pausierung aus medizinischen Gründen:
Bei nachgewiesener, längerfristiger Krankheit, Verletzung oder Schwangerschaft kann die Mitgliedschaft gegen Vorlage eines ärztlichen Attests pausiert werden. Die Pausierung erfolgt für die Dauer der attestierten Einschränkung, maximal jedoch für 3 Monate pro Kalenderjahr; im Falle einer Schwangerschaft maximal für 12 Monate pro Kalenderjahr.
Ein ausserordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem medizinischem Grund bleibt vorbehalten.
7.7 Rechtsfolgen der Pausierung
Während der Pausierung ruht die Leistungserbringung. Für den Zeitraum der Pausierung sind keine Mitgliedsbeiträge zu entrichten. Die Vertragslaufzeit, einschliesslich der Mindestvertragsdauer, verlängert sich automatisch um die Dauer der genehmigten Pausierung. Eine Pausierung stellt keine Kündigung dar und erfordert weder den Abschluss eines neuen Vertrags noch eine zusätzliche Vertragsvereinbarung.
Eine Rückerstattung bereits bezahlter oder anteiliger Mitgliedsbeiträge ist ausgeschlossen.
LonVi behält sich das Recht vor, Pausierungsanträge – auch bei Vorlage eines ärztlichen Attests – aus sachlichen Gründen abzulehnen, insbesondere bei wiederholten oder missbräuchlichen Anträgen.
Überschreitet eine genehmigte Pausierung den Jahreswechsel, werden die Pausentage anteilig dem jeweiligen Kalenderjahr zugeordnet. Die jeweils zulässige maximale Pausierungsdauer pro Kalenderjahr darf dadurch nicht überschritten werden.
Eine Vertragsübertragung ist ausgeschlossen.
7.8 Zahlungsverzug und Mahnwesen
Die monatliche Mitgliedergebühr ist im Voraus fällig und muss spätestens bis zum 1. Kalendertag des jeweiligen Monats auf dem Konto von LonVi gutgeschrieben sein.
Massgeblich ist der tatsächliche Zahlungseingang, nicht das Zahlungsdatum.
Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist LonVi berechtigt, ohne weitere Ankündigung
die gesetzlich vorgesehenen Verzugsfolgen gemäss Art. 102 ff. OR geltend zu machen.
Ab dem ersten Tag des Zahlungsverzugs werden die Leistungen von LonVi bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderung vorübergehend pausiert.
Ein Anspruch auf Nachholung pausierter Leistungen besteht nicht.
LonVi ist berechtigt, für Zahlungserinnerungen und Mahnungen folgende Gebühren zu erheben:
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Zahlungserinnerung: kostenlos, erfolgt frühestens 7 Tage nach Eintritt des Zahlungsverzugs
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2. Mahnung: CHF 20.–, erfolgt frühestens 10 Tage nach Eintritt des Zahlungsverzugs
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3. Mahnung: CHF 30.–, erfolgt frühestens 14 Tage nach Eintritt des Zahlungsverzugs
Zusätzlich kann ab Eintritt des Zahlungsverzugs ein Verzugszins von 5 % p. a. gemäss Art. 104 OR erhoben werden.
Bleibt die Zahlung trotz Mahnungen aus, ist LonVi berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen sowie die Forderung an ein Inkassounternehmen oder an den Rechtsweg (Betreibung gemäss SchKG) zu übergeben.
Sämtliche im Zusammenhang mit dem Zahlungsverzug entstehenden Kosten, einschliesslich Inkasso-, Betreibungs- und Rechtsverfolgungskosten, gehen zulasten des Kunden, soweit gesetzlich zulässig. Der Kunde bleibt berechtigt, den Nachweis zu erbringen,
dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Die Pflicht zur Zahlung der offenen Beträge bleibt auch bei Leistungspausierung oder Vertragsauflösung vollumfänglich bestehen.
8. Haftung
Die EMP Swiss GmbH (LonVi) haftet – soweit gesetzlich zulässig – ausschliesslich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Personenschäden kann gesetzlich nicht ausgeschlossen werden.
Für individuelle oder gesundheitliche Ergebnisse wird keine Garantie übernommen. Der Kunde bestätigt, dass keine gesundheitlichen Kontraindikationen bestehen oder diese vollständig im Vorfeld der Behandlung offengelegt wurden.
9. Medizinischer Haftungsausschluss
Die bei LonVi angebotenen EMP-Behandlungen stellen keine medizinische Behandlung dar.
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung. LonVi übernimmt keine Garantie für gesundheitliche oder ästhetische Ergebnisse. Die angebotenen Leistungen ersetzen keine ärztliche Abklärung, Behandlung oder Diagnose.
10. Datenschutz
Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG).
Details zur Datenbearbeitung sind in der Datenschutzerklärung auf der Website von LonVi geregelt
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz der EMP Swiss GmbH, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen etwas anderes vorschreiben.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
