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Signing Documents

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) LonVi

EMP Swiss GmbH, handelnd unter dem Namen LonVi
Städeli 11
9411 Schachen bei Reute / Appenzell Ausserrhoden
Schweiz

E-Mail: info@lonvi.ch
Telefon: +41
78 330 08 10
CHE-267.904.172

Geschäftsführer: Marc Neufellner

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, Verträge, Mitgliedschaften, Einzelbehandlungen sowie Online-Buchungen zwischen der EMP Swiss GmbH, handelnd unter dem Namen LonVi, und ihren Kundinnen und Kunden.

Abweichende Bedingungen der Kundschaft finden keine Anwendung, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

Diese AGB gelten ergänzend zu den individuellen Mitgliederverträgen.
Im Falle von Abweichungen zwischen diesen AGB und dem individuellen Mitgliedervertrag geht der Mitgliedervertrag vor.

2. Leistungen

LonVi erbringt nicht-medizinische Leistungen im Bereich Longevity, Körperformung und elektromagnetische Muskelstimulation.

 

Die Mitgliedschaft sowie alle weiteren Leistungen ist Personen ab 18 Jahren vorbehalten.

3. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch Abschluss einer Mitgliedschaft, eine verbindliche
Online-Buchung, eine schriftliche Vereinbarung (Kauf von Einzelbehandlungen oder Blöcken) oder durch die bewusste und entgeltliche Inanspruchnahme einer Leistung.

Mit Vertragsabschluss akzeptiert der Kunde diese AGB sowie die ergänzenden Vertrags- und Einverständniserklärungen.

4. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

  • Mitgliedschaften und Behandlungen sind im Voraus zu bezahlen.

  • Nicht genutzte oder verfallene Leistungen begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung.

5. Terminvereinbarung und Absagen

Vereinbarte Termine sind verbindlich.

  • Absagen oder Terminverschiebungen müssen mindestens 2 Stunden im Voraus erfolgen.

  • Bei verspäteten Absagen oder Nichterscheinen ist LonVi berechtigt, die Leistung vollständig zu verrechnen.

6. Gesundheit und Eigenverantwortung

Die Nutzung sämtlicher Angebote erfolgt auf eigene Verantwortung.

Der Kunde verpflichtet sich:

  • gesundheitliche Einschränkungen, Kontraindikationen oder relevante Vorerkrankungen vor jedem Behandlungsbeginn offenzulegen,

  • die Anweisungen des Personals einzuhalten.

LonVi behält sich vor, Behandlungen aus Sicherheitsgründen abzulehnen oder abzubrechen.

7. Mitgliedschaft

7.1 Vertragsbeginn und Mindestlaufzeit

 

Die Mitgliedschaft wird für eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten abgeschlossen.

Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils 6 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 30 Tagen auf das jeweilige Vertragsende schriftlich gekündigt wird.

7.2 Mitgliedergebühr und Zahlung

Die Gebühr ist monatlich im Voraus fällig.

Die erste Zahlung erfolgt am Tag des Vertragsabschlusses.

Der zukünftige monatliche Zahlungstermin richtet sich nach dem Datum des Vertragsabschlusses:

  • Erfolgt der Vertragsabschluss zwischen dem 1. und 14. Kalendertag eines Monats, ist die Mitgliedergebühr jeweils am 1. Kalendertag eines Monats fällig.

  • Erfolgt der Vertragsabschluss zwischen dem 15. und dem letzten Kalendertag eines Monats, ist die Mitgliedergebühr jeweils am 15. Kalendertag eines Monats fällig.

 

Die Mitgliederbeiträge müssen spätestens bis zum jeweiligen Fälligkeitstermin auf dem Konto von LonVi gutgeschrieben sein. Massgeblich ist der tatsächliche Zahlungseingang, nicht das Zahlungsdatum.

Die Zahlung kann per Dauerauftrag, TWINT, Kartenzahlung oder bar erfolgen. Bei Zahlungen mittels Dauerauftrag sind Wochenenden und gesetzliche Feiertage zu berücksichtigen.

 

Kontodaten:

IBAN:      CH26 0698 0605 1635 0367 1

BIC:        RBABCH22980

Betreff: Mitgliedergebühr 20XX;  Vorname Nachname

 

Nicht genutzte Leistungen verfallen ersatzlos und begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung. LonVi behält sich das Recht vor, Preise mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen anzupassen

7.3 Freunde-werben-Freunde

Wirbt ein bestehendes Mitglied erfolgreich ein neues zahlendes Mitglied für LonVi,
erhält das werbende Mitglied nach Ablauf der Mindestlaufzeit seiner aktuellen Mitgliedschaft
einen (1) zusätzlichen Monat der bestehenden Mitgliedschaft kostenlos.

Voraussetzung hierfür ist, dass:
– das geworbene Mitglied einen gültigen Mitgliedschaftsvertrag abschliesst,

Verlängert das werbende Mitglied seine eigene Mitgliedschaft im Anschluss an die Mindestlaufzeit,
entfällt für den ersten Monat der Verlängerung die Mitgliedergebühr.

Eine Barauszahlung, Übertragung oder rückwirkende Anrechnung des Gratis-Monats ist ausgeschlossen.

7.4 Nutzung und Eigenverantwortung

Die Nutzung der Leistungen erfolgt auf eigene Verantwortung.

Der Kunde bestätigt, dass keine gesundheitlichen Kontraindikationen bestehen oder diese vollständig im Vorfeld der Behandlung offengelegt wurden.

7.5 Kündigung und Hausordnung

Die Kündigung kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

Massgeblich ist der fristgerechte Eingang der Kündigung bei LonVi.

Ein ausserordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei wiederholter Missachtung kann LonVi die Mitgliedschaft fristlos kündigen.

7.6. Pausierung der Mitgliedschaft

Eine Pausierung der Mitgliedschaft ist ausschliesslich auf schriftlichen Antrag des Kunden möglich und bedarf der vorgängigen Genehmigung durch LonVi.

 

7.6.1 Freiwillige Pausierung (Ferienabwesenheit)

 

Eine freiwillige Pausierung der Mitgliedschaft ist ausschliesslich bei Ferienabwesenheit oder einem vorübergehenden Aufenthalt ausserhalb des üblichen Wohn- oder Arbeitsortes möglich.

 

  • Die Mindestdauer einer freiwilligen Pausierung beträgt 1 Monat pro Vertragsjahr.

  • Die maximale Dauer einer freiwilligen Pausierung beträgt 1 Monat pro Vertragsjahr.

  • Der Antrag auf Pausierung ist vor Beginn der gewünschten Pausierung schriftlich einzureichen.

  • Während der freiwilligen Pausierung bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Mitgliedsbeiträge bestehen.

  • Die während der genehmigten Pausierung bezahlte Zeit wird nach Ablauf der regulären Vertragsdauer in gleicher Dauer kostenfrei an die Mitgliedschaft angehängt. Die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend um die Dauer der genehmigten Pausierung (Kündigungsfrist beachten!).

  • Ein Anspruch auf Genehmigung einer freiwilligen Pausierung besteht nicht.

7.6.2 Pausierung aus medizinischen Gründen

Bei nachgewiesener längerfristiger Krankheit, Verletzung oder Schwangerschaft kann die Mitgliedschaft gegen Vorlage eines gültigen ärztlichen Attests pausiert werden.

 

  • Die Pausierung erfolgt für die Dauer der attestierten Einschränkung.

  • Die maximale Pausierungsdauer beträgt 3 Monate pro Kalenderjahr.

  • Im Falle einer Schwangerschaft kann die Mitgliedschaft für maximal 12 Monate pausiert werden.

  • Während einer medizinisch begründeten Pausierung entfällt die Pflicht zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge für die genehmigte Pausierungsdauer.

  • Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um die Dauer der genehmigten Pausierung (Kündigungsfrist beachten!).

  • LonVi ist berechtigt, die Vorlage eines aktuellen ärztlichen Attests zu verlangen.

Ein ausserordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem medizinischem Grund bleibt vorbehalten.

 

7.6.3 Rechtsfolgen der Pausierung

 

Überschreitet eine genehmigte Pausierung den Jahreswechsel, werden die Pausentage anteilig dem jeweiligen Kalenderjahr zugeordnet. Die jeweils zulässige maximale Pausierungsdauer pro Kalenderjahr darf dadurch nicht überschritten werden.

 

Die durch eine genehmigte Pausierung verlängerte Vertragsdauer gilt als Bestandteil der vertraglichen Mindestlaufzeit. Sämtliche vertraglichen Fristen, insbesondere die Kündigungsfrist, beziehen sich auf das entsprechend angepasste Vertragsende. Für jede Verlängerungsperiode gilt wiederum eine Kündigungsfrist von 30 Tagen auf das jeweilige Vertragsende. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung spätestens 30 Tage vor Ablauf der Mitgliedschaft, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um weitere 6 Monate.

 

Ein ausserordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem medizinischem Grund bleibt vorbehalten.

 

7.6.4 Rechtsfolgen der Pausierung


Überschreitet eine genehmigte Pausierung den Jahreswechsel, werden die Pausentage anteilig dem jeweiligen Kalenderjahr zugeordnet. Die jeweils zulässige maximale Pausierungsdauer pro Kalenderjahr darf dadurch nicht überschritten werden.

 

Die durch eine genehmigte Pausierung verlängerte Vertragsdauer gilt als Bestandteil der vertraglichen Mindestlaufzeit. Sämtliche vertraglichen Fristen, insbesondere die Kündigungsfrist, beziehen sich auf das entsprechend angepasste Vertragsende. Für jede Verlängerungsperiode gilt wiederum eine Kündigungsfrist von 30 Tagen auf das jeweilige Vertragsende. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung spätestens 30 Tage vor Ablauf der Mitgliedschaft, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um weitere 6 Monate.


Eine Vertragsübertragung ist ausgeschlossen.

7.8 Zahlungsverzug und Mahnwesen

Die monatliche Mitgliedergebühr ist im Voraus fällig und muss spätestens bis zum 1. Kalendertag des jeweiligen Monats auf dem Konto von LonVi gutgeschrieben sein.
Massgeblich ist der tatsächliche Zahlungseingang, nicht das Zahlungsdatum.

Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist LonVi berechtigt, ohne weitere Ankündigung
die gesetzlich vorgesehenen Verzugsfolgen gemäss Art. 102 ff. OR geltend zu machen.

Ab dem ersten Tag des Zahlungsverzugs werden die Leistungen von LonVi bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderung vorübergehend pausiert.
Ein Anspruch auf Nachholung pausierter Leistungen besteht nicht.

LonVi ist berechtigt, für Zahlungserinnerungen und Mahnungen folgende Gebühren zu erheben:

  • Zahlungserinnerung: kostenlos, erfolgt frühestens 7 Tage nach Eintritt des Zahlungsverzugs

  • 2. Mahnung: CHF 20.–, erfolgt frühestens 10 Tage nach Eintritt des Zahlungsverzugs

  • 3. Mahnung: CHF 30.–, erfolgt frühestens 14 Tage nach Eintritt des Zahlungsverzugs

Zusätzlich kann ab Eintritt des Zahlungsverzugs ein Verzugszins von 5 % p. a. gemäss Art. 104 OR erhoben werden.

Bleibt die Zahlung trotz Mahnungen aus, ist LonVi berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen sowie die Forderung an ein Inkassounternehmen oder an den Rechtsweg (Betreibung gemäss SchKG) zu übergeben.

Sämtliche im Zusammenhang mit dem Zahlungsverzug entstehenden Kosten, einschliesslich Inkasso-, Betreibungs- und Rechtsverfolgungskosten, gehen zulasten des Kunden, soweit gesetzlich zulässig. Der Kunde bleibt berechtigt, den Nachweis zu erbringen,
dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Die Pflicht zur Zahlung der offenen Beträge bleibt auch bei Leistungspausierung oder Vertragsauflösung vollumfänglich bestehen.

8. Haftung

Die EMP Swiss GmbH (LonVi) haftet – soweit gesetzlich zulässig –  ausschliesslich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Personenschäden kann gesetzlich nicht ausgeschlossen werden.

Für individuelle oder gesundheitliche Ergebnisse wird keine Garantie übernommen. Der Kunde bestätigt, dass keine gesundheitlichen Kontraindikationen bestehen oder diese vollständig im Vorfeld der Behandlung offengelegt wurden.

9. Medizinischer Haftungsausschluss

Die bei LonVi angebotenen Behandlungen/Anwendungen stellen keine medizinische Behandlung dar.

Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung. LonVi übernimmt keine Garantie für gesundheitliche oder ästhetische Ergebnisse. Die angebotenen Leistungen ersetzen keine ärztliche Abklärung, Behandlung oder Diagnose.

10. Datenschutz

Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG).

Details zur Datenbearbeitung sind in der Datenschutzerklärung auf der Website von LonVi geregelt

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

Gerichtsstand ist der Sitz der EMP Swiss GmbH, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen etwas anderes vorschreiben.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

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